Gelebte Volkskultur 2024

REFERAT KUNST, KULTURELLES ERBE UND VOLKSKULTUR Datenbankmasken auf Basis einer gemeinsamen Software sowie bei der Anwendung abgestimmter Thesauri. „Das ist für uns sehr stimmig, denn auch Objekte sind im Alpenraum gewandert“, ergänzt sie. Die mit PantherWeb beschäftigten Mitarbeiterinnen beschreiben ihre Arbeit mit den Worten: „spannende Geschichten rund um bewahrte Objekte; vielfältig und lehrreich; positives Feedback und toller Austausch“. Im Bereich der Altstadterhaltung und des Ortsbildschutzes wurden Strukturen und Rahmenbedingungen verändert, auch wurde mit der intensiven Arbeit an einem Entwurf für ein neues Stadt- und Ortsbildgesetz begonnen, das sich gerade in den entscheidenden Abstimmungsrunden befindet. Von einem „echten Erfolg“ und „epochal“ sprechen hier die zuständigen Mitarbeiter:innen. Die Vorarbeiten zur Kulturhauptstadt Europas 2024 Bad Ischl Salzkammergut waren auch im Referat verortet, da Evelyn Kometter gemeinsam mit Oberösterreich und dem Bund im Controllingbeirat der GmbH saß. Dieser Beirat war für die formale und wirtschaftliche Prüfung und Genehmigung jener 190 Projekte zuständig, die 2024 umgesetzt und präsentiert werden: „Durch den Prüfumfang haben wir auch einen Blick in den inneren Betrieb der Kulturhauptstadt bekommen.“ Neben den Projektbewilligungen waren es 35 unterschiedliche Beschlüsse, die in diesem Gremium, das eine EU-Vorgabe für eine Kulturhauptstadt ist, gefasst wurden. Das Kunst- und Kulturförderungsteam im Referat bearbeitet jährlich 1.500 Einreichungen. Bearbeiten ist hier keine einmalige Angelegenheit, es ist ein ausführlicher Mehrfach-Prozess, der vom Förderungsansuchen und eventuellen Nachfragen über den Förderungsvertrag bis hin zur Abwicklung und Prüfung der Verwendungsnachweise inklusive Dokumentation reicht. Um hier in diesem komplexen Bereich mehr Klarheit zu bekommen, wurden im Vorjahr die Richtlinien aller Förderungsbereiche im Rahmen der Kleinförderungen – das sind jene bis zu einem Betrag von 3.500 Euro – harmonisiert. Formell bedeutet das ein „vereinfachtes“ Ansuchen-Formular mit einer Leistungsbeschreibung. Inhaltlich reicht die Förderungspalette von Praktikant:innen im Museumsbereich bis zum Nachhaltigkeitsthema, in das die Reparatur von Instrumenten oder auch Trachten fällt. Um alle Kultur- und Kunstförderungen, die das Land Steiermark jährlich ausgibt, transparent darzustellen, werden jedes Jahr ein künstlerisch gestalteter Kulturförderungsbericht sowie ein LIKUS-Bericht veröffentlicht. KUKUVO bleibt „spannend und abwechslungsreich“. Fortsetzung folgt. Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur Landhausgasse 7, 8010 Graz T 0316 877-3138 E kultur@stmk.gv.at I www.kultur.steiermark.at 59

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